Personengesellschaften können sowohl steuerbare Leistungen gegenüber ihren Gesellschaftern ausführen als auch steuerbare Leistungen von den Gesellschaftern erhalten. Die zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung ist nicht nur bei der Nutzung von Gegenständen der Gesellschafter im Rahmen der Gesellschaft, sondern auch bei der Ausführung von Geschäftsführungs- oder Überwachungsleistungen von Bedeutung. Eine Übertragung ertragsteuerrechtlicher Grundsätze darf nicht erfolgen und kann zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Aber auch bei der Gründung einer Personengesellschaft müssen Besonderheiten beachtet werden.

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