Und auch die Umsatzsteuer hat sich für Photovoltaikanlagen durch die Änderungen im JStG 2022 gravierend geändert. Ein neuer § 12 Abs. 3 UStG bringt einen Umsatzsteuersatz mit 0 % für folgende Umsätze:

  • Die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der wesentlichen Komponenten und eines Speichers. Dies gilt für Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen. Per gesetzlicher Fiktion gelten diese Voraussetzungen als generell erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt.
  • Gleiches wird für entsprechende innergemeinschaftliche Erwerbe oder die Einfuhr gelten.
  • Und auch die Installation einer Photovoltaikanlagen sowie der Speicher unterliegen unter den o. g. Voraussetzungen einem Steuersatz mit 0 %.
  • Diese Änderung gilt für alle Lieferungen und Leistungen ab dem 1.1.2023.

Damit wird in der Rechnung für entsprechende Photovoltaikanlagen ab 2023 keine Vorsteuer mehr ausgewiesen sein. Dies hat zur Folge, dass auch kein Bedarf mehr besteht zur Regelbesteuerung zu optieren, sofern die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung vorliegen.

In der Praxis wird für fast alle ab dem 1.1.2023 gelieferten und installierten kleineren Photovoltaikanlagen auch die Umsatzsteuer kein Thema mehr sein. Eine Registrierung beim Finanzamt und die Abgabe von Voranmeldungen und Jahreserklärungen zur Umsatzsteuer erübrigen sich damit.

Für alle bereits zuvor installierten Anlagen verbleibt es hingegen bei den bisherigen Regeln. Ein Wechsel zurück zur Kleinunternehmerregelung ist im Regelfall erst nach 5 Jahre sinnvoll.

Auch zu in der Praxis auftretenden umsatzsteuerlichen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Steuersatz von 0 % für die Lieferung bzw. Montage von Photovoltaikanlagen hat sich die Finanzverwaltung geäußert.[1]

 
Hinweis

Web-Tipp: FAQ zu Photovoltaikanlagen

Das BMF hat ferner einen Frage- und Antwort-Katalog (FAQ) zu umsatzsteuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen im Internet veröffentlicht.[2]

[1] Siehe hierzu das BMF, Schreiben v. 27.2.2023, GZ III C 2 – S 7220/22/10002 :010, BStBl. I, 2023, 351.

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