1 Einführung

 

Rz. 1

Bei wertorientierter Unternehmensführung erlangt insbesondere die Erzielung eines dauerhaft – über die Kapitalkosten hinaus – erzielbaren Unternehmensgewinns eine zentrale Bedeutung. Sofern eine Werterhöhung für die Anteilseigner auf systematischer Grundlage stattfinden soll, bedarf es planerischer Maßnahmen zur zielorientierten Gestaltung von Jahresergebnissen, Bilanzrelationen oder bestimmten Ergebnismargen und Aufwandsquoten. Die Jahresabschlussplanung, welche die voraussichtlichen bilanziellen Auswirkungen bestimmter Strategien und Handlungen in dem zentralen Rechenschaftslegungsinstrument der Unternehmensführung darstellt, trägt somit in besonderer Weise zur vorausschauenden Realisierung des Shareholder-Value-Ansatzes bei.[1]

[1] Vgl. Rappaport, Selecting strategies that create shareholder value, Havard Business Review, 1981, S. 141 ff.

2 Wesen und Inhalt des Plan-Jahresabschlusses

2.1 Begriff des Plan-Jahresabschlusses

 

Rz. 2

Auf den Begriff des Plan-Jahresabschlusses stößt man in der Literatur vergleichsweise selten. Häufig verwendet das Schrifttum Planbilanz oder Bilanzplanung,[1] obgleich die Planbilanz nur ein Instrument des Plan-Jahresabschlusses verkörpert.[2] Der Begriff des Plan-Jahresabschlusses wird in der Literatur keinesfalls einheitlich definiert; es existieren vielmehr ein unternehmensplanerischer Ansatz und eine investitionstheoretische Sichtweise.

 

Rz. 3

Der unternehmensplanerische Ansatz des Plan-Jahresabschlusses rückt in seiner reinen Form die Planung des zukünftigen unternehmerischen Leistungsprozesses und damit verbunden die Planung der einzelnen Jahresabschlussposten in den Vordergrund. Wird Planung als "gestaltendes Denken für die Zukunft"[3] aufgefasst, so lässt sich die Planbilanz (bzw. der Plan-Jahresabschluss) definieren als "die Darstellung des komplexen Ergebnisses aller Vorhaben der Unternehmensführung. ... In ihr sind ausgehend vom Absatzplan alle betrieblichen Teilpläne, wie Produktionsplan, Beschaffungsplan, Investitionsplan, Finanzplan usw., zusammengefasst."[4]

 

Rz. 4

Charakteristisch für den investitionstheoretischen Ansatz ist die Herstellung einer systematischen Beziehung zwischen Planbilanz und Investitionstheorie, insbesondere zur ökonomischen Gewinnkonzeption als der bedeutendsten Ausprägung dieses Ansatzes.[5] Nach dieser wird unter Kapital der Barwert aller künftigen Einzahlungsüberschüsse verstanden,[6] dieses erhöht (vermindert) sich, wenn die Entnahmen einer Periode geringer (größer) sind als der ökonomische Gewinn. Letztgenannter ist definiert als die Verzinsung des Kapitals zu Beginn einer Periode mit dem zur Berechnung zugrunde gelegten Kalkulationszinssatz.[7] Bei einer Bilanzerstellung nach dem ökonomischen Konzept würden auf der Aktivseite der Bilanz der Barwert der künftigen Einnahmen und auf der Passivseite der Barwert der künftigen Ausgaben und das Kapital stehen. Bezüglich der rein formalen Darstellung bereitet dieses Konzept keine besonderen Schwierigkeiten; es muss jedoch kritisiert werden, dass eine solche Bilanzerstellung neben der Verletzung von Einzelbewertungsgrundsatz und Vorsichtsprinzip auch alle gängigen Gliederungsvorschriften zur Bilanz ignoriert. Auch löst eine investitionstheoretisch basierte Planbilanz nicht die generellen Planungsprobleme in Bezug auf die Planung der Höhe und des Zeitpunkts der künftigen Ein- und Auszahlungen, sondern setzt diese als gelöst voraus.

[1] Vgl. z. B. Schedlbauer, DB 1974, S. 441.
[2] Vgl. Schweitzer, in Szyperski, Handwörterbuch der Planung, 1989, Sp. 156.
[3] Adam, Kurzlehrbuch Planung, 2. Aufl. 1983, S. 11.
[4] Elmendorff, Vom Jahresabschluss zur Planbilanz, in Unternehmensführung und Unternehmensberatung, Bericht über die Fachtagung des IdW e. V. vom 22.-24. Januar 1969 in Berlin, 1969, S. 31.
[5] Vgl. Lücke/Hautz, Bilanz aus Zukunftswerten, 1973, S. 39 ff.
[6] Vgl. Schneider, ZfbF 1963, S. 461.
[7] Vgl. Küting, WiSt 1981, S. 269.

2.2 Instrumente des Plan-Jahresabschlusses

 

Rz. 5

Instrumente des Plan-Jahresabschlusses sind nach der überwiegenden Auffassung in der Literatur die Planbilanz und die Plan-GuV. Damit konzentriert sich der Plan-Jahresabschluss auf die in § 242 Abs. 3 HGB für alle Kaufleute aufzustellenden Abschlussinstrumente. Die übrigen Instrumente des Jahres- bzw. Konzernabschlusses werden als Planungsinstrumente in der Literatur häufig weder beschrieben noch gefordert;[1] dies erstaunt insbesondere, da vor allem die in der Kapitalflussrechnung offen gelegten Cashflows Gegenstand von Steuerungsüberlegungen sind.[2] In Controllingwerken werden aber integrierte Erfolgs-, Finanz- und Liquiditätsplanungen auf Basis der GuV, Bilanz und Kapitalflussrechnung regelmäßig gefordert und sogar bis zur Integration des Risiko- und Chancenmanagements erweitert.[3]

Darüber hinaus eignet sich auch die in der deutschen Rechnungslegung einen freiwilligen Bestandteil des (Konzern-)Abschlusses bildende Segmentberichterstattung[4] in besonderer Weise als Planungsobjekt, da mit einer solchen Plan-Segmentberichterstattung vertiefende Einblicke in die Zusammensetzung des Plan-Ergebnisses (i. S. einer zukunftsbezogenen Erfolgsquellenanalyse) gewonn...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge