Die wesentlichen Aufgaben einer Kostenrechnung (KR) lassen sich zusammenfassen als:
- Kalkulation der betrieblichen Leistungen,
- Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und
- Bereitstellung von Zahlenmaterial für dispositive Zwecke, d. h. Ermittlung von für Entscheidungen relevanten Kosten und Leistungsdaten.
Diese Aufgabenstellungen geben gleichzeitig die Entwicklung der Kostenrechnungssysteme von der Ist-Kostenrechnung über die Normalkostenrechnung zur Plankostenrechnung wieder.
Lag zunächst ein Schwerpunkt auf der Nachkalkulation der betrieblichen Leistungen, so trat danach die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund und wurde durch das Bemühen zur Ermittlung von Kosten- und Leistungsdaten für die betriebliche Planung, die auch heute im Vordergrund steht, wieder überlagert.
Zu diesem Sachverhalt muß man sich noch einmal vergegenwärtigen, dass
- die Verfahren der Kostenrechnung durch die Anforderungen der Geschäftsleitungen an die KR bestimmt werden.
- die Aufgabenbereiche im Laufe der Entwicklung der KR nicht als gleichrangig angesehen wurden und werden.
- die Schwerpunkte der Zielsetzung sich verschoben haben und auch heute je nach aktueller Fragestellung verschieben: Nachkalkulation – Kontrolle – Kostenmanagement – Gewinnanalyse – Planungsprobleme.
- eine Wechselwirkung zwischen KR und rechentechnisch verfügbaren Hilfsmitteln (EDV) besteht.
- der Entwicklungsstand der KR vom Ausbildungsstand der Mitarbeiter abhängig ist.
- der organisatorische Aufbau und die fertigungstechnischen Strukturen der Unternehmen und insbesondere deren Veränderung die Gestaltung der KR bestimmen.
Die Ist-Kostenrechnung ermöglicht zwar eine Nachkalkulation, ist aber wegen fehlender Soll- oder Richtwerte nicht in der Lage, eine Kostenkontrolle durchzuführen.
Mit der Normalkostenrechnung wurde der Anfang für eine Kostenkontrolle gelegt. Da Normalkosten jedoch tendenziell vergangenheitsorientiert abgeleitet sind, läßt sich eine aussagefähige Kostenkontrolle ebensowenig erreichen wie die Unterstützung der Unternehmensplanung, die zukunftsorientierte Plandaten erfordert. Deshalb kann erst eine Plankostenrechnung diese Unzulänglichkeiten beseitigen.
Plankosten sind Kosten, bei denen Mengen und Preise der für eine geplante Beschäftigung (Ausbringung) benötigten Produktionsfaktoren geplante Größen sind. Unter einer Plankostenrechnung versteht man somit ein Kostenrechnungssystem, das in Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträger- und Ergebnisrechnung mit geplanten Kosten arbeitet und die Plankosten den Ist-Kosten zum Vergleich gegenüberstellt. Die Ermittlung von Plankosten erfolgt im voraus unter weitgehender Loslösung von vergangenheitsorientierten Werten mit Hilfe von wirtschaftlichen Überlegungen, technischen Berechnungen und Verbrauchsmessungen (Analytische Kostenplanung). Plankosten haben Vorgabecharakter. Sie sind als Bestandteil der betrieblichen Planung für einen bestimmten Planungszeitraum festgelegt.
Neben dem Begriff der Plankosten werden gelegentlich die Begriffe Standardkosten, Richtkosten, Budgetkosten, Vorgabekosten, Sollkosten, Normkosten verwendet. Sie haben sich jedoch nicht durchgesetzt und zum Teil eine abweichende Bedeutung.
Innerhalb der Plankostenrechnung muß zwischen Planung und Kontrolle der Kosten unterschieden werden. Die Planung der Kosten erfolgt pro Planungsperiode, i. d. R. ein Jahr, die Kostenkontrolle erfolgt mit der Abrechnung pro Periode, i. d. R. ein Monat (selten kurzfristiger).