Wesentliches Elemente für den Aufbau einer Plankostenrechnung stellt die Kostenplanung dar. Nach den für jede Kostenrechnung notwendigen Vorarbeiten wie Festlegung des Kostenarten- und Kostenstellenplans, Festlegung von Planungs- und Abrechnungsperioden erfolgt die Kostenplanung in drei Schritten:
- Festlegung von Planpreisen zur Bewertung der Verbrauchsmengen.
- Planung der Einzelkosten (Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten) pro Kostenträger, ggf. unter Zuhilfenahme von Stücklisten und Arbeitsplänen. Innerbetriebliche Leistungen werden wie von außen bezogene Wirtschaftsgüter und Leistungen mit festen Verrechnungssätzen geplant und abgerechnet.
- Gemeinkostenplanung in folgenden Stufen:
- Festlegung von Bezugsgrößen für jede Kostenstelle, z. B. Fertigungsstunden, Maschinenstunden, Stück, Durchsatzgewichte, gefertigte m etc.
- Festlegung der geplanten Beschäftigung, d. h. Planbezugsgröße.
- Durchführung von Verbrauchsanalysen und technischen Berechnungen für die Gemeinkostenplanung. Festlegung desmengenmässigen Verbrauchs an Produktionsfaktoren, der bei wirtschaftlichem Verbrauch als angemessen gilt, wenn die Planbezugsgröße realisiert wird.
- Bewertung des mengenmäßigen Planverbrauchs mit Planpreisen. Damit Ermittlung eines Plankostenbetrages für jede Kostenart in jeder Kostenstelle, der der Planbeschäftigung entspricht.
- Die Summe der Plankostenbeträge aller Kostenarten bildet die gesamten Plankosten einer Kostenstelle.
- Errechnung des
- Verrechnung der Kosten auf die Kostenträger mit Hilfe des Plankostenverrechnungssatzes (EUR/Bezugsgrößeneinheit, z. B. EUR/Std., EUR/Min., EUR/Stück).
Diese Vorgehensweise wird analog für alle Kostenstellen, auch die des Material-, Verwaltungs- und Vertriebsbereichs durchgeführt. Die Verrechnungssätze in diesen Kostenstellenbereichen werden häufig als prozentuale Zuschlagssätze gebildet.
Während diese Schritte für alle Formen der Plankostenrechnung Gültigkeit haben, bedingen flexible Plankostenrechnung und Grenzplankostenrechnung eine Ergänzung um folgende weitere Schritte:
- Kostenauflösung, d. h. Aufspaltung der Kosten in ihre fixen und proportionalen Bestandteile. Damit ist die Ermittlung der Soll-Kostenfunktion durch Kenntnis des proportionalen Kostenverrechnungssatzes möglich. In der flexiblen Plankostenrechnung gilt die Prämisse linearer Kostenfunktionen. Für den Soll-Kostenverlauf werden lineare Funktionen unterstellt. Bei linearem Soll-Kostenverlauf sind die variablen Stückkosten bzw. die Grenzkosten konstant.
- Ermittlung der Sollkosten durch Umrechnung der Plankosten der Planbeschäftigung auf die Soll-Kosten der Ist-Beschäftigung über den Beschäftigungsgrad.
- Durchführung der Kostenkontrolle über die Abweichungsanalyse.
Der Aufbau der Grenzplankostenrechnung ist zunächst identisch mit dem Aufbau der flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis. Bei der Bildung des Kostenverrechnungssatzes werden jedoch in den Kostensatz nur die variablen Plankosten einbezogen:
Auf die Kostenträger werden nur die variablen Kosten der KST verrechnet. Die fixen Kosten werden direkt ins Betriebsergebnis verrechnet.