3.1 Arbeitgeberleistung
3.1.1 Jährliche Arbeitgeberleistung als Einmalbezug, sv-freier Höchstbetrag
Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Ihr Arbeitgeber hat für sie im Jahr 2024 eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Er zahlt jedes Jahr im November 3.624 EUR als Einmalbetrag zusätzlich zum Arbeitslohn in die Direktversicherung ein.
Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen und abzurechnen?
Ergebnis
Die Direktversicherungsbeiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie jährliche Höchstbetrag 2024 liegt damit bei 7.248 EUR (8 % von 90.600 EUR), beitragsfrei bleiben höchstens 3.624 EUR (4 % von 90.600 EUR).
Gehalt | 3.500,00 EUR | |
Direktversicherung als Arbeitgeberleistung (gehört nicht zum Gesamtbrutto) | 3.624,00 EUR | |
Gesamtbruttoverdienst | 3.500,00 EUR | |
Steuerbrutto | 3.500,00 EUR | |
Sozialversicherungsbrutto | 3.500,00 EUR | |
Lohnsteuer | 436,91 EUR | |
Solidaritätszuschlag | 0,00 EUR | |
Gesamtabzug Steuern | - 436,91 EUR | |
Krankenversicherung (7,3 % + 0,45 %) | 271,25 EUR | |
Pflegeversicherung (2,3 %) | 80,50 EUR | |
Rentenversicherung (9,3 %) | 325,50 EUR | |
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | 45,50 EUR | |
Gesamtabzug Sozialversicherung | - 722,75 EUR | |
Gesetzliches Netto | 2.340,34 EUR | |
Auszahlungsbetrag | 2.340,34 EUR |
Der Direktversicherungsbeitrag ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Gegenzug ist die Rente, die im Versorgungsfall aus dieser Direktversicherung gezahlt wird, voll steuerpflichtig. Bei gesetzlich Versicherten ist sie dann auch kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
3.1.2 Arbeitgeberleistung als laufende Zahlung, sv-freier Höchstbetrag
Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,5 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmerin im September 2024 eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt monatlich 302 EUR und wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn übernommen.
Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen und abzurechnen?
Ergebnis
Die Direktversicherungsbeiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie jährliche Höchstbetrag 2024 liegt damit bei 7.248 EUR (8 % von 90.600 EUR), beitragsfrei bleiben höchstens 3.624 EUR (4 % von 90.600 EUR).
Gehalt | 3.500,00 EUR | |
Direktversicherung als Arbeitgeberleistung (steuer- und sozialversicherungsfrei, gehört nicht zum Gesamtbrutto) | 302,00 EUR | |
Gesamtbruttoverdienst | 3.500,00 EUR | |
Lohnsteuerbrutto | 3.500,00 EUR | |
Sozialversicherungsbrutto | 3.500,00 EUR | |
Lohnsteuer | 433,83 EUR | |
Solidaritätszuschlag | 0,00 EUR | |
Gesamtabzug Steuern | - 433,83 EUR | |
Krankenversicherung (7,3 % + 0,75 %) | 281,75 EUR | |
Pflegeversicherung (2,3 %) | 80,50 EUR | |
Rentenversicherung (9,3 %) | 325,50 EUR | |
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | 45,50 EUR | |
Gesamtabzug Sozialversicherung | - 733,25 EUR | |
Gesetzliches Netto | 2.332,92 EUR | |
Auszahlungsbetrag | 2.332,92 EUR | |
Der Direktversicherungsbeitrag ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Im Gegenzug ist die Rente, die im Versorgungsfall aus dieser Direktversicherung gezahlt wird, in voller Höhe einkommensteuerpflichtig sowie bei gesetzlich Versicherten kranken- und pflegeversicherungspflichtig. |
3.1.3 Arbeitgeberleistung als laufende Zahlung, steuerfreier Höchstbetrag
Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin (Rechtskreis West) hat ein Gehalt von 7.800 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, 9 % Kirchensteuer, freiwillig krankenversichert, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im November 2024 für die Arbeitnehmerin eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt monatlich 604 EUR und wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn übernommen.
Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen und abzurechnen?
Ergebnis
Die Direktversicherungsbeiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2024 sind 7.248 EUR jährlich steuerfrei (8 % von 90.600 EUR) und 3.624 EUR sozialversicherungsfrei (4 % von 90.600 EUR) bzw. monatlich 604 EUR bzw. 302 EUR.
Gehalt | 7.800,00 EUR | |
Direktversicherung als Arbeitgeberleistung (steuer- und beitragsfrei, gehört nicht zum Gesamtbrutto) | 302,00 EUR | |
Direktversicherung als Arbeitgeberleistung (steuerfrei, aber beitragspflichtig, gehört nicht zum Gesamtbrutto) | 302,00 EUR | |
Gesamtbruttoverdienst | 7.800,00 EUR | |
Steuerbrutto | 7.800,00 EUR | |
Sozialversicherungsbrutto RV/AV (begrenzt auf BBG West) | 7.550,00 EUR | |
Lohnsteuer | 1.841,33 EUR | |
Solidaritätszuschlag | 39,32 EUR | |
Kirchensteuer | 165,71 EUR | |
Gesamtabzug Steuern | - 2.046,36 EUR | |
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