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Private Nutzung eines betrieblichen Pick-up-Fahrzeugs

Dipl.-Finanzwirt Christian Ollick
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Leitsatz

Das FG Münster entschied, dass für einen im Betriebsvermögen eines Gartenbaubetriebs gehaltenen Pkw der Marke Ford Ranger kein privater Nutzungsanteil nach der 1-%-Regelung versteuert werden muss, wenn der für eine Privatnutzung sprechende Anscheinsbeweis erschüttert werden kann.

 

Sachverhalt

Folgender Fall wurde verhandelt: Die klagenden Eheleute hatten 3 Kinder, von denen 2 in den Streitjahren 2015 und 2016 noch zuhause lebten. Der Ehemann führte auf dem Wohngrundstück im Nebenerwerb einen Gartenbaubetrieb mit 21 Arbeitnehmern; hauptberuflich war er in Vollzeit als Arbeitnehmer bei einem anderen Betrieb tätig, der nur 1,5 Kilometer vom Wohnhaus entfernt lag. Die Ehefrau arbeitete als Aushilfe im Gartenbaubetrieb mit.

Der Kläger bilanzierte im Betriebsvermögen einen Pkw der Marke BMW X3, für den er eine Privatnutzung nach der 1-%-Regelung versteuerte. Daneben befand sich im Betriebsvermögen ein Pkw Ford Ranger (Pick-up), der nach Aussage des Klägers als Zugmaschine und für Fahrten der Mitarbeiter genutzt wurde. Im Privatvermögen der Eheleute befanden sich ein VW Golf Cabrio und ein Kleinwagen (VW Polo bzw. anschließend Ford Fiesta).

Das Finanzamt gelangte im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung zu dem Ergebnis, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine private Mitbenutzung des Pkw Ford Ranger spreche und für das Fahrzeug daher – mangels Fahrtenbuchs – ebenfalls eine Privatnutzungsversteuerung nach der 1-%-Regelung vorzunehmen sei. Entsprechend erhöhte das Amt den Gewinn aus Gewerbebetrieb für 2015 um 5.000 EUR und für 2016 um 6.000 EUR.

 

Entscheidung

Das FG urteilte, dass für den Ford Ranger keine Privatnutzungsversteuerung vorgenommen werden muss. Zwar spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass betriebliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügu...

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    FG Münster 6 K 2688/19 E
    FG Münster 6 K 2688/19 E

    Entscheidungsstichwort (Thema) Erschütterung des für die Privatnutzung eines betrieblichen PKW sprechenden Anscheinsbeweises Leitsatz (redaktionell) 1) Der Anscheinsbeweis der privaten Nutzung eines dienstlichen Fahrzeugs (PKW ...

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