Private Pkw-Nutzung, Unternehmer, FAQ |
1. Nutzungsarten: |
Zuordnung zu Privat- oder Betriebsvermögen |
Welche Nutzungsarten für Pkw gibt es? |
Für alle Wirtschaftsgüter gilt: Je nach tatsächlicher Nutzung des Wirtschaftsgutes wird zwischen privater Nutzung und betrieblicher Nutzung unterschieden. |
Ist jeder betrieblich genutzte Pkw auch zwingend dem Betriebsvermögen zu zuordnen? |
Nein. Nur ein ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutztes Wirtschaftsgut (hier: Pkw) stellt regelmäßig notwendiges Betriebsvermögen dar und ist dem Betrieb zwingend als Betriebsvermögen zu zuordnen (Zuordnungspflicht). |
Gibt es auch bei gelegentlich eigenbetrieblicher Nutzung des Pkw die Möglichkeit einer Zuordnung zum Betriebsvermögen? |
Ja. Liegt die betriebliche Nutzung eines Pkw zwischen 10 % und 50 % kann der Unternehmer den Pkw seinem betrieblichen Vermögen zuordnen. Wir sprechen hier von gewillkürtem Betriebsvermögen (Zuordnungswahlrecht). |
Die private Nutzung des Pkw beträgt mehr als 90 %, welchem Vermögen ist der zu zuordnen? |
Der Pkw ist zwingend dem notwendigen Privatvermögen zu zuordnen. |
Ist die Nutzung zu dokumentieren? |
Ja. Um die korrekte Zuordnung zum betrieblichen oder privaten Vermögen gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, sollte mindestens für einen Zeitraum von 3 Monaten eine Dokumentation der betrieblichen und privaten Fahrten durchgeführt werden. Hierfür empfiehlt sich regelmäßig die Führung eines Fahrtenbuches. |
Was gilt bei Kapitalgesellschaften? |
Kapitalgesellschaften verfügen grundsätzlich nur über eine betriebliche Sphäre. Von der Kapitalgesellschaft angeschaffte Pkw (Wirtschaftsgüter) stellen mithin immer Betriebsvermögen dar. |
Darf der Unternehmer einen dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw auch privat nutzen? |
Grundsätzlich ist eine private Nutzung des Pkw durch den Unternehmer möglich. Wichtig ist hierbei aber den Anteil der privaten Nutzung im Blick zu behalten. Denn: verschieben sich die Nutzungsverhältnisse kann dies zu einer Umwidmung der Nutzung und notwendigen Neuzuordnung des Pkw zur Privat- oder Betriebssphäre des Unternehmers führen. Z. B. Ein ursprünglich dem notwendigen Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung > 50 %) zugeordneter Pkw wird nach einem Jahr tatsächlich nur noch zu 8 % betrieblich genutzt. Der Pkw ist damit dem notwendigen Privatvermögen zuzuordnen. Es liegt damit eine steuerpflichtige Entnahme (Zwangsentnahme durch fehlende betriebliche Nutzung) des Pkw aus dem Betriebsvermögen vor. |
Muss der Unternehmer eine Privatnutzung des Firmen-Pkw besteuern? |
Ja, grundsätzlich ist die private Nutzung von betrieblichen Wirtschaftsgütern einkommen- und auch umsatzsteuerpflichtig. |
2. Besteuerungsformen: |
Besteuerung der privaten Nutzung |
Welche Formen der Besteuerung des privaten Nutzungsanteils in der Einkommensteuer gibt es? |
Wir unterscheiden die Fahrtenbuchmethode und die Pauschalbesteuerung mit der sogenannten 1-%-Methode . |
Wie funktioniert die Fahrtenbuchmethode? |
- Bei der Fahrtenbuchmethode ist für das gesamte Wirtschaftsjahr ein lückenloses und unveränderbares Fahrtenbuch über alle mit dem Pkw erfolgten Fahrten zu führen.
- Alle sich im Betrachtungszeitraum ergebenden Kfz-Kosten sind nach dem Verhältnis der sich aus dem Fahrtenbuch ergebenden betrieblich und privat gefahrenen Kilometer aufzuteilen.
- Der Kostenanteil der Privatfahrten ist für die Einkommensteuer zu versteuern.
- Dies erfolgt i. d. R. durch Erfassung einer Einnahme in der Buchhaltung.
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Welche Voraussetzungen gibt es für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode? |
- Zeitnahe Dokumentation aller Einzelfahrten.
- Lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung muss gewährleistet sein (z. B. keine Excel-Tabelle als digitales Fahrtenbuch.
- D. h. Erfassung aller Fahrten mit dem Firmenfahrzeug unabhängig von ihrer Veranlassung.
- Soweit Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind, müssen diese entsprechend gekennzeichnet und erläutert werden.
- Das Fahrtenbuch muss eine geschlossene Form aufweisen (z. B. keine Einzelblätter bei papierhaftem Fahrtenbuch).
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Kann ein Fahrtenbuch auch elektronisch geführt werden. |
Ja, zwischenzeitlich gibt es bereits viele Anbieter von Fahrtenbuch-Apps. Die Nutzung dieser steht auch aus steuerlicher Sicht nichts entgegen, wenn die Voraussetzungen für die Fahrtenbuchanwendung grundlegend erfüllt sind (zeitnahe Doku, lückenlose unveränderbare Aufzeichnung, Erfassung aller Fahrten etc.). |
Welche Fahrten sind mit dem Fahrtenbuch aufzuzeichnen? |
Grundsätzlich sind alle Fahrten mit dem Firmen-Pkw aufzuzeichnen. Bei den Fahrten wird unterschieden zwischen:
- betrieblichen Fahrten
- privaten Fahrten
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Familienheimfahrten aufgrund doppelter Haushaltsführung
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Was ist zwingend im Fahrtenbuch zu erfassen? |
An allgemeinen Daten sind zwingend zu erfassen:
- das amtliche Kennzeichen des Firmenwagens und
- der Kilometerstand am 1.1. des Jahres und am 31.12. des Jahres
Des Weiteren sind für betriebliche Fahrten folgende Angaben zu machen: |