Begriff

Von Privateinlagen spricht man, wenn Unternehmer ihrem Betrieb Privatvermögen für betriebliche Zwecke zuführen. I.d.R. wird man bei dem Begriff "Einlage" an Geldeinlagen denken. Darüber hinaus können jedoch alle bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter oder auch bestimmte "Leistungen" eingelegt werden. Privateinlagen erhöhen das Eigenkapital des Unternehmens. Einlagen können nicht steuerfrei rückgängig gemacht werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Einlagen: § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG, R 4.3 Abs. 1 EStR 2012; Bewertung von Einlagen: § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, R 6.12 EStR 2012; Bemessungsgrundlage für Abschreibung: § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG; Teilwert: § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, R 6.7 EStR 2012; H 6.6 EStH 2022. Voraussetzung einer Einlage, Nachweis der Einlage der streitgegenständlichen Konten und Depots in das Betriebsvermögen des Einzelunternehmens: BFH, Beschluss v. 16.10.2012, I B 64/12, BFH/NV 2013 S. 221.

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