Im Rahmen der Gewährleistung haftet der Verkäufer – ohne Verschulden – für alle Mängel am Produkt selbst, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bestanden und für die, die sich erst später bemerkbar gemacht haben.[1]

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Ware beträgt grundsätzlich 2 Jahre.[2] Mängel können ausschließlich beim Verkäufer reklamiert werden.

[1] § 434 ff. BGB; § 434 BGB neu gefasst m. W. v. 1.1.2022 durch Gesetz v. 25.6.2021, BGBl I 2021 S. 2133.
[2] § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB; OLG Nürnberg, Beschluss v. 27.7.2022, 13 U 1092/22: Nacherfüllungsanspruch auf Lieferung eines Nachfolgemodells eines mangelhaften Fahrzeugs nur binnen 2 Jahren ab Vertragsschluss.

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