Im Rahmen der Gewährleistung haftet der Verkäufer – ohne Verschulden – für alle Mängel am Produkt selbst, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bestanden und für die, die sich erst später bemerkbar gemacht haben.[1]
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Ware beträgt grundsätzlich 2 Jahre.[2] Mängel können ausschließlich beim Verkäufer reklamiert werden.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen