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Prozesskostenrechnung / 2.2 Ermittlung des Prozesskostensatzes

Prof. Dr. Klaus Hagen
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Die Ableitung von Prozesskosten kann auf der analytischen Kostenplanung der Kostenstellen aufbauen, auf Vorjahreswerten aufgesetzt werden oder aber auf Prozessebene analytisch erfolgen. Da der Aufwand einer analytischen Planung der Kosten auf Prozessebene relativ hoch ist, wird in der Praxis häufig auf nach Kostenarten differenzierte Kostenstellenpläne zurückgegriffen. Dabei werden die einzelnen Kostenarten der Kostenstellen auf die Teilprozesse der Kostenstellen umgegliedert. Dazu werden zunächst die Personalkosten entsprechend der beanspruchten Arbeitszeiten den Teilprozessen zugerechnet. Die übrigen Kostenstellenkosten werden proportional zum Personaleinsatz auf die Teilprozesse verteilt. Sofern dieser Verteilungsschlüssel nicht gewählt werden kann, sind andere oder sogar mehrere Verteilungsschlüssel anzusetzen.

Ergebnis dieses Planungsschrittes sind die geplanten Kosten je Teilprozess. Häufig ist es sinnvoll, die Kosten leistungsmengenneutraler Teilprozesse auf die lmi-Prozesse zu verrechnen. Dies erfolgt proportional zu den bereits umgelegten Kosten, also in der Regel anhand der Mitarbeiterbeanspruchung durch die lmi-Prozesse.

Durch Division der Planprozesskosten durch die entsprechende Maßgröße erhält man die Prozesskosten für den einmaligen Durchlauf des Prozesses.

Die nach Prozessen gegliederte Kostenstellenrechnung weist somit neben der Planprozessmengen und den Plankosten je Teilprozess Prozesskostensätze der einmaligen Prozessabwicklung. Umlageplätze der lmn-Prozesse und Gesamtprozesskostensätze für die lmi-Prozesse aus.

 
Praxis-Beispiel

Ein traditionell nach Kostenarten gegliederter Kostenplan: Kostenstelle Versand

 
Kostenart geplante Kosten

Personalkosten

Sozialkosten

Miete

Telefon

kalk. Abschreibungen

60.000 EUR

34.000 EUR

10.000 EUR

3.950 EUR

6.000 EUR

primäre Gemeinkost...

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