Die faktische Inbetriebnahme bedarf verschiedener Voraussetzungen:

  • Die Anlage muss fest installiert und betriebsfertig montiert sein.
  • Der Wechselrichter muss installiert sein.
  • Die Anlage muss angeschlossen und betriebsbereit sein.
  • Die Anlage muss durch den Installationsbetrieb/Elektrofachbetrieb vor der erstmaligen Inbetriebnahme nach den entsprechenden DIN-Normen (DIN-VDE 0100-600 und DIN-VDE 0126-23-1) geprüft und gemessen worden sein.
  • Die Messergebnisse müssen protokolliert und dokumentiert werden.

Ist dies alles gegeben, kann der Installateur dem Netzbetreiber die Betriebsbereitschaft melden. Dieser muss bei der Inbetriebnahme nicht anwesend sein. Der Nachweis kann durch Fotos oder Zeugen und/oder Vorlage eines Inbetriebnahmeprotokolls geführt werden.

 
Hinweis

Prüfprotokoll

Die Ergebnisse dieser erstmaligen Prüfung und Messung müssen in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Der Betreiber sollte sich davon in jedem Fall eine Kopie als Nachweis aushändigen lassen.

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