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Rabatte und Zugaben / 2.3 Skonto

Ulrike Fuldner
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2.3.1 Begriff

Skonto ist der Rechnungsabzug für eine Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Der Kunde zieht erst bei seiner Bezahlung Skonto ab. Denn erst dann ergibt sich, ob er innerhalb der Frist gezahlt hat und daher zum Skontoabzug berechtigt ist. Der zur Zahlung Verpflichtete zahlt ein um das Skonto vermindertes Entgelt. In Höhe des Skontoabzugs wird das bei Abschluss des Kaufvertrags vereinbarte und nach der Lieferung zu zahlende Entgelt nicht vereinnahmt. Zahlt der Kunde rechtzeitig innerhalb der Frist, für die das Skonto eingeräumt ist, liegen bereits die Voraussetzungen für die Berichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG vor.[1]

[1]

S. gesonderter Abschnitt.

2.3.2 Buchungen

 
Praxis-Beispiel

Rechnungsbegleichung mit Skonto

L liefert für 800 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Waren an K. In der Rechnung heißt es: "Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto." Der Kunde K begleicht die Rechnung innerhalb von 10 Tagen unter Inanspruchnahme von Skonto.

Bei Lieferung bucht L:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1400 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 952 8200 Umsatzerlöse 800
      1776 Umsatzsteuer 19 % 152
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 952 4000 Umsatzerlöse 800
      3806 Umsatzsteuer 19 % 152

Bei Zahlung kürzt K den Rechnungsbetrag um 2 %:

952,00 EUR × 2 % = 19,04 EUR

K schreibt auf den Überweisungsträger: Rechnungsbetrag 952 EUR – 19,04 EUR (2 % Skonto) = 932,96 EUR. 932,96 EUR überweist er auf das Bankkonto des L.

L bucht:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200 Bank 932,96 1400 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 952,00
8736 Gewährte Skonti 19 % 19,04      
 
Konto SKR 04 Soll Konten...

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