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Rating und Rechnungslegung / 4.3 Quantitative Analyse

Prof. Dr. Stefan Müller, Laura Peters
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4.3.1 Grundsachverhalte

 

Rz. 18

Die quantitative Komponente steht häufig im Mittelpunkt der Ratingsysteme. Untersuchungen zeigen, dass die Güte der Insolvenzvorhersage über das Datenmaterial des Jahresabschlusses i. d. R. höher ist als die Verwendung von qualitativen Faktoren. Der Grund dafür wird in der höheren Subjektivität bei der Bewertung gesehen. Da Kreditinstitute i. d. R. keinen Einblick in interne Dokumente haben bzw. diese für wenig verlässlich halten, wird der Jahresabschluss – ggf. ergänzt durch weitere Informationen – zur quantitativen Bewertung des Insolvenzrisikos herangezogen. Auch das Selbstrating ist daher auf Grundlage der Jahresabschlüsse vorzunehmen.

 

Rz. 19

Als Analysemethoden[1] stehen insbesondere 3 Möglichkeiten zur Verfügung: Die Normen-Ist-Analyse vergleicht die Kennzahlen des betrachteten Unternehmens an einer absoluten Skala. Der Vergleich mit exogen vorgegebenen Normen als überbetrieblich gesetzte Sollwerte fundiert die Bewertung der Unternehmenslage. Die von der Theorie erarbeiteten Normwerte, z. B. über Vermögens- und Finanzstrukturen, sind jedoch nur in sehr begrenztem Umfang in ihrer Relevanz für betriebswirtschaftliche Entscheidungen gesichert. Gleichwohl sind bilanzanalytische Normen in der praktischen Arbeit und in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen, da sie im Sinne von Konventionen insbesondere bei der Kreditwürdigkeitsprüfung eine beträchtliche Rolle spielen. Es zeigt sich jedoch, dass diese Normen der Kreditgeber in aller Regel ihre Begründung aus Vorstellungen über übliche Branchenverhältnisse herleiten und somit auf einen Vergleich mit Durchschnittswerten hinauslaufen. Anders ist die Situation bei rechtlichen Normvorgaben, die sich entweder aus allgemeinen Rechtsvorschriften, wie der Fixierung von Untergrenzen für das gezeichnete Kapital bei Unternehm...

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