Rz. 51
- Abschlagszahlungen, die die Ansprüche auf Kfz-Vermietung übersteigen,[1]
- Baukostenzuschüsse bei einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen, empfangen von den Abnehmern,[2]
- Baukostenzuschüsse zu Hausanschlusskosten bei Versorgungsunternehmen im Rahmen der Entflechtung von Versorgungsunternehmen (Legal Unbundling) bei Anwendung des sog. Verpachtungsmodells; Behandlung der dem Pächter (Netzbetreiber) zugeflossenen Baukostenvorschüsse,[3]
- Dauergrabpflegevertrag, für die ausstehenden Leistungen einer Friedhofsgärtnerei,[4]
- Entschädigung für Unterlassungslast, z. B. für Verpflichtung, die Wasserkraft eines Flusses nicht zu nutzen,[5]
- Erbbauzinsen (im Voraus erhaltene) beim Erbbauberechtigten,[6]
- Erschließungsbeträge des Erbbauberechtigten beim Erbbauverpflichteten (Grundstückseigentümer),[7]
- Finanzierungszuschläge von Teilzahlungskunden bei Wechseldiskontierung,[8]
- Forfaitierung der künftigen Forderungen aus Leasingverträgen (Erlöse aus Forderungsverkauf),[9]
- Gebühren vor Erbringung der vertragsmäßigen Leistungen bei Ehevermittlungsunternehmen,[10]
- Gebührenweitergabe durch eine Teilzahlungsbank an den Verkäufer der Ware,[11]
- Honorare für die nach dem Bilanzstichtag zu erbringenden Unterrichtseinheiten,[12]
- Kreditgebühren bei Kreditinstituten,[13]
- Kreditgebühren bei Teilzahlungsbanken,[14]
- kapitalisiert ausgezahlter Zinszuschuss aus öffentlichen Kassen für die Aufnahme eines langjährigen Kapitalmarktdarlehens,[15]
- Lizensraten (geleistete, feste) eines Lizensnehmers vor Ablieferung eines Films,[16]
- Mobilfunktelefone, verbilligte Überlassung bei vertraglichen Vereinbarungen zwischen Telekommunikationsunternehmer und Kunden; Behandlung beim Leistungsempfänger (Kunde),[17]
- Mobilfunkdienstleistungsvertrag zwischen Mobilfunkbetrieben und Service-Providern, verbilligte Überlassung eines Mobilfunktelefons an den Leistungsempfänger, bei dem das Mobilfunktelefon Betriebsvermögen wird,[18]
- Mühlenstilllegung mit Abfindung (30 Jahre),[19]
- Nichtvermarktungsprämie in der Landwirtschaft,[20]
- Nutzungsentschädigung für zeitlich nicht begrenzte Verpflichtung zur Duldung der Verlegung einer Ferngasleitung,[21]
- Nutzungsüberlassung (zeitweilig) bestimmter Anlieferungsreferenzmengen an andere Milcherzeuger, Behandlung beim Überlassenden,[22]
- öffentlicher Zuschuss für die Einrichtung von Ausbildungsplätzen,[23]
- Pachtvorauszahlungen beim Verpächter,[24]
- Provisionen eines Assekuradeurs bei vom Wirtschaftsjahr abweichender Laufzeit der Versicherungsverträge,[25]
- Übernahme einer Unterlassungslast gegen einmaliges Entgelt, wenn sich ein Mindestzeitraum bestimmen lässt, dem die Entschädigung als Ertrag zuzuordnen ist,[26]
- Unterlassung des Wettbewerbs durch einen Handelsvertreter gegen Entschädigung,[27]
- Vergütung für die Übernahme einer Ausbietungsgarantie,[28]
- Vorleistungen im Rahmen eines gegenseitigen Vertrags.[29]
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