Rz. 16
Kriterien | HGB (nur Kapitalgesellschaften) | IFRS |
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alle Kapitalgesellschaften | Bestandteile gem. § 264 Abs. 1 HGB:
Erleichterungen bestehen für kleine KapGes i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und KleinstKapG i. S. d. § 267a HGB (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Bestandteile gem. § 297 Abs. 1 HGB:
|
Bestandteile gem. IAS 1.10:
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Rz. 17
Kapitalmarktorientierte Unternehmen | Konzernabschlüsse sind nach IFRS zu erstellen. Wird kein Konzernabschluss erstellt, so ist der Einzelabschluss zu ergänzen um
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Rz. 18
Sonstige Instrumente | Lagebericht (§§ 289, 315 HGB). Nichtfinanzielle Erklärung (§§ 289b, 315b HGB). Erklärung zur Unternehmensführung (§§ 289f, 315d HGB) |
IAS 1.13 erlaubt einen freiwilligen Bericht über die Lage des Unternehmens außerhalb des Abschlusses, wofür ein Practice Statement Management Commentary existiert. Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den IFRS S des International Sustainable Standars Boards (ISSB) – in der EU aber nur ergänzend zu den ESRS zugelassen. |
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