Rz. 79

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Ansatz

Vermögensgegenstände, die zur Be-/Verarbeitung, zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind.

Untergliederung in:

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
  • Fertige Erzeugnisse und Waren
  • Geleistete Anzahlungen.

Vermögenswerte, die zur Be-/Verarbeitung, zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind.

Weder IAS 1 noch IAS 2 enthalten eine Gliede­rungsvorschrift.

Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum ­Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind, ­insbesondere

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