Rz. 165
Kriterien | HGB | IFRS | EStG |
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Bewertung | Nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendiger Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Kein Bewertungsverfahren vorgeschrieben. Angabepflicht im Anhang zu angewandtem Bewertungsverfahren und grundlegenden Annahmen (§ 285 Nr. 24 HGB, § 314 Abs. 1 Nr. 16 HGB). |
Projected unit credit method (Methode der laufenden Einmalprämien) (IAS 19.57 und 67 ff.):
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Teilwert (§ 6a Abs. 3 EStG). |
Rz. 166
Berücksichtigung zukünftiger Ereignisse | Berücksichtigung der erwarteten zukünftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen und Rentenanpassungen vorgeschrieben. | Berücksichtigung der erwarteten zukünftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen und Rentenanpassungen vorgeschrieben (IAS 19.76(b)). | Stichtagsprinzip: künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG). |
Rz. 167
Diskontierungszinssatz |
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6 % (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG). |
Rz. 168
Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen | Änderungen der Berechnungsgrundlagen sind unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen. | Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste sind nur erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen – eine spätere Erfolgswirksamkeit ist ausgeschlossen (IAS 19.57(d)). | Bei Änderungen der Berechnungsgrundlagen ist der Unterschiedsbetrag zum Teilwert der Pensionsrückstellung am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres – gleichmäßig auf mindestens 3 Jahre verteilt – der Pensionsrückstellung zuzuführen (§ 6a Abs. 4 Satz 2 1. Halbsatz EStG). |
Rz. 169
Planvermögen |
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Umfasst gem. IAS 19.8:
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Rz. 170
Planänderungen | Unmittelbare Aufwandsverrechnung. | Aufwandsverrechnung eines nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands zum früheren der beiden Zeitpunkte: Eintritt der Änderung oder Erfassung von verbundenen Umstrukturierungskosten (IAS 19.103). | Beim Wechsel auf andere Berechnungsgrundlagen ist der Unterschiedsbetrag zum Teilwert der Pensionsrückstellung am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres gleichmäßig auf mindestens 3 Jahre verteilt der Pensionsrückstellung zuzuführen (§ 6a Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz EStG). |
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