Rz. 214
Kriterien | HGB (nur Kapitalgesellschaften) | IFRS |
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Anwendungsbereich |
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Rz. 215
Zwischenberichtsperiode | Nur noch Halbjahresfinanzbericht (§ 115 Abs. 1 WpHG). Konkretisierende Regelungen in DRS 16. | Periode, die kürzer ist als ein Geschäftsjahr (IAS 34.4). |
Rz. 216
Konzept der Rechnungslegung |
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Rz. 217
Inhalte | Umfasst gem. DRS 16 mind. (§ 115 WpHG und DRS (2012) 16.11)
Zwischenabschluss enthält mind. die folgenden Bestandteile (DRS 16.15):
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Gem. IAS 34.8:
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Rz. 218
Anwendung von Rechnungslegungsnormen | Anwendung der gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die das Unternehmen zur Erstellung des Jahresabschlusses anwendet, mit Ausnahme von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die nach dem Stichtag des letzten Jahresabschlusses vorgenommen wurden und die im nächsten Jahresabschluss wiedergegeben werden müssen (DRS 16.20 i. V. m. 16.57). | Anwendung der gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die das Unternehmen zur Erstellung des Jahresabschlusses anwendet, mit Ausnahme von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die nach dem Stichtag des letzten Jahresabschlusses vorgenommen wurden und die im nächsten Jahresabschluss wiedergegeben werden müssen (IAS 34.28). |
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