Verhaltensgrundsätze für die Unternehmens­leitung

Im Allgemeinen kann unter Corporate Governance das Setzen und Einhalten aller Verhaltensgrundsätze zusammengefasst werden, die für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens von Bedeutung sind und das Ziel haben, die Transparenz zu erhöhen und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle herzustellen.

Im Jahr 2002 hat die damalige Bundesregierung eine "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" eingerichtet, die mittlerweile freiwillige Standards publiziert hat, denen man beitreten (comply) oder eben nicht beitreten und dies erläutern kann (explain). Niedergelegt wurde dies in § 161 AktG, nach dem Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften jährlich eine Erklärung abgeben müssen, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.

Der DCGK enthält Vorschläge für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und beabsichtigt eine Vereinheitlichung und Standardisierung der Corporate-Governance-Regeln in Deutschland. Lediglich in Abschn. 4.1.4 (Fassung 5/2014) wird ausgeführt, dass der Vorstand für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen zu sorgen hat. Weitere oder detailliertere Regelungen sind nicht enthalten.

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