Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Kostenübernahme
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz
- Abgrenzung bei der Verpflegung
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand |
4666 |
6660 |
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sonstige betriebliche Aufwendungen |
Reisekosten Arbeitnehmer |
4660 |
6650 |
|
sonstige betriebliche Aufwendungen |
Freiwillige Sozialleistungen |
4946 |
6822 |
|
Lohn und Gehalt |
So kontieren Sie richtig!
Der Arbeitgeber kann die Kosten der Übernachtung der Arbeitnehmer aufgrund von Belegen oder pauschal erstatten. Unternimmt der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers eine Geschäftsreise, trägt der Arbeitgeber i. d. R. die Kosten der Übernachtung. Das gilt auch für den GmbH-Gesellschafter, der Arbeitnehmer seiner GmbH ist. Der Arbeitgeber kann die Kosten unmittelbar übernehmen oder dem Arbeitnehmer erstatten. Legt der Arbeitnehmer keine Kostenbelege vor, kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Übernachtungskosten im Inland auch pauschal mit 20 EUR ohne Nachweis erstatten. Die Übernachtungskosten, die der Arbeitgeber zahlt bzw. erstattet, bucht er auf das Konto "Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand" 4666 (SKR 03) bzw. 6660 (SKR 04).
Buchungssatz:
Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand |
|
an Bank |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Hotelabrechnung mit Business Package/Service-Pauschale
Ein Arbeitnehmer übernachtet in 2024 während einer auswärtigen Tätigkeit in einem Hotel. Das Hotel berechnet ihm für die Übernachtung mit Frühstück und für die Nutzung der übrigen Hoteleinrichtungen einen pauschalen Betrag von 120 EUR. Der Hotelier rechnet gemäß Abschnitt 12.16 Abs. 12 UStAE wie folgt ab:
Gesamtpreis (brutto) |
120,00 EUR |
15 % von 120 EUR als Business-Package bzw. Service-Pauschale. |
18,00 EUR |
Preis für die Übernachtung (brutto) |
102,00 EUR |
Darin enthalten ist das Frühstück mit 28 EUR × 20 % = 5,60 EUR |
5,60 EUR |
Preis nur für die Übernachtung (brutto) |
96,40 EUR |
Leistungsbeschreibung in der Rechnung
Übernachtung |
90,09 EUR |
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zuzüglich 7 % Umsatzsteuer |
6,31 EUR |
96,40 EUR |
|
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Frühstück 5,60 EUR = |
4,71 EUR |
|
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer |
0,89 EUR |
5,60 EUR |
|
|
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Business-Package (Service-Pauschale) |
15,13 EUR |
|
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer |
2,87 EUR |
18,00 EUR |
Gesamtbetrag |
|
120,00 EUR |
Der Pauschalpreis von 120 EUR verteilt sich wie folgt:
Bezeichnung |
Bruttobetrag |
Nettobetrag |
Umsatz-/Vorsteuer |
Übernachtung |
96,40 |
90,09 |
6,31 |
Frühstück |
5,60 |
4,71 |
0,89 |
Reisenebenkosten |
18,00 |
15,13 |
2,87 |
Gesamtkosten |
120,00 |
109,93 |
10,07 |
Hinweis: Die Nebenkosten können als Betriebsausgaben gebucht werden, wenn davon auszugehen ist, dass darin keine Kosten für Pay-TV, private Telefonate, Massagen usw. enthalten sind.
Lautet die Rechnung auf den Namen des Arbeitgebers, kann er die Umsatzsteuer aus den Verpflegungskosten als Vorsteuer geltend machen. Die Verpflegungskosten (netto) bucht er als "freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei", weil es sich um eine Arbeitnehmerbewirtung handelt.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4666/6660 |
Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand |
90,09 |
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4660/6650 |
Reisekosten Arbeitnehmer |
15,13 |
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|
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4946/6822 |
Freiwillige Sozialleistungen |
4,71 |
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1571/1401 |
abziehbare Vorsteuer 7 % |
6,31 |
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1576/1406 |
abziehbare Vorsteuer 19 % |
3,76 |
1200/1800 |
Bank |
120,00 |
Die Nebenkosten können als Betriebsausgaben gebucht werden, weil davon ausgegangen werden kann, dass darin keine Kosten für Pay-TV, private Telefonate, Massagen usw. enthalten sind.
3 Erstattung der Übernachtungskosten an den Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Übernachtung, wenn der Arbeitnehmer auf seine Veranlassung hin eine Geschäftsreise unternimmt. Das gilt auch für GmbH-Gesellschafter, die Arbeitnehmer ihrer GmbH sind.
Der Arbeitgeber kann die Kosten
- unmittelbar übernehmen oder
- dem Arbeitnehmer erstatten.
Legt der Arbeitnehmer keine Kostenbelege vor, kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Übernachtungskosten im Inland auch pauschal mit 20 EUR ohne Nachweis erstatten. Voraussetzung ist lediglich, dass der Arbeitnehmer auswärts übernachtet hat.
Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten für Übernachtungen nur dann erstatten, wenn die entstandenen Übernachtungskosten durch eine Rechnung nachgewiesen werden. Der Vorsteuerabzug ist möglich, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Die Rechnung muss dann alle in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthalten. Das bedeutet, dass die Rechnung nicht auf den Namen des Arbeitnehmers ausgestellt sein darf. Vielmehr muss der Unternehmer (die Firma) als Leistungsempfänger aufgeführt sein. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR brutto sind geringere Anforderungen zu erfüllen.
4 Abgrenzung zwischen Übernachtungs- und anderen Hotelkosten
Vielfach sind im Übernachtungspreis noch andere Leistungen enthalten. Häufig ist das Frühstück enthalten, manchmal auch das Mittag- und/oder Abendessen. Der Arbeitgeber darf seinem Arbeitnehmer die Kosten für Übernachtung ohne Verpflegung steuerfrei ersetzen. Für den Abzug von Verpflegungskosten gelten besondere Regelungen.
4.1 Hotelrechnung: Getrennter Ausweis der unterschiedlichen Leistungen je nach Umsatzsteuersatz
Für Hotelübernachtungen und andere Leistungen gelten bei der Umsatzsteuer unte...