OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung v. 2.1.2014, S 2212 - 1002 - St 222

 

I. Einleitung

Seit den 90er Jahren wurden Versicherungsmodelle angeboten, bei denen dem Anleger eine zusätzliche private Altersversorgung in Aussicht gestellt wurde, die er durch Bankkredit und Steuerersparnisse finanziert.

Der Anleger schließt hierfür eine Renten- oder Kapitallebensversicherung gegen Einmalbetrag ab, aus der er eine lebenslange Altersversorgung bezieht, oftmals ergänzt um eine umfangreiche Hinterbliebenenversorgung. Der Einmalbetrag (die Versicherungsprämie) wird durch ein Bankdarlehen finanziert. Während der Finanzierungsdauer von ca. 10 bis 15 Jahren entstehen dem Anleger zumeist erhebliche Verluste aus § 20 EStG und/ oder § 22 EStG (beachte: Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Jahr 2009 besteht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ein Werbungskostenabzugsverbot; siehe Abschnitt III Tz. 2b).

Der BFH hat mit Urteil vom 15.12.1999, X R 23/95 (BStBl 2000 II S. 267) grundlegend zu einem derartigen Modell Stellung genommen. Die Ausführungen sind für die Beurteilung von Vertragsabschlüssen vergleichbarer Sachverhalte zu beachten (vgl. hierzu Abschnitt III Tz. 1 und 2).

Werden Verluste geltend gemacht, ist zu prüfen, ob die Vertragsabschlüsse mit Totalüberschusserzielungsabsicht erfolgt sind.

 

II. Darstellung der bekanntesten Versicherungsmodelle

Die Modelle setzen sich grundsätzlich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

  • Lebenslange Altersversorgung („Altersversorgung”)

    Rentenversicherung gegen Einmalbetrag ohne Kapitalwahlrecht mit sofort beginnender Rentenzahlung

    oder

    Lebensversicherung gegen Einmalbetrag mit regelmäßigen Auszahlungen („Teilkündigungen”)

  • Bankkredit („Finanzierungsinstrument”)

    Bankkredit zur Finanzierung des Einmalbetrags, zumeist mit einem 5 bis 10%-igen Disagio, einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren, einer kürzeren Zinsfestschreibung und der Tilgungsaussetzung bis zum Ende der Laufzeit

  • Tilgung des Bankkredits („Tilgungsinstrument”)

    Lebensversicherung gegen Einmalbetrag (dann ebenfalls Aufnahme eines Kredits zur Finanzierung dieses Einmalbetrags) oder gegen laufende Beitragsleistung (aus Eigenmitteln)

    oder

    Wertpapierdepot (für Anteile an Investmentfonds); entweder Einmalanlage (dann ebenfalls Aufnahme eines Kredits zur Finanzierung der Investmentanteile) oder Abschluss eines Investmentsparplans (jährliche Käufe erfolgen aus Eigenmitteln)

  • Sicherung des Bankkredits

    Zur Sicherheit werden die Ansprüche aus der Lebensversicherung an die Banken abgetreten bzw. das Wertpapierdepot an diese verpfändet.

    Zudem wird i.d.R. eine Risikolebensversicherung gegen laufende Beitragsleistung abgeschlossen.

  • Übersichten über die Zahlungsströme

    1. Bei Tilgung des Bankkredits durch Lebensversicherung (LV)/Wertpapierdepot (WP-Depot) gegen ebenfalls finanzierten Einmalbetrag

                             
          Abtretung LV/RV            
                        Einmalbetrag    
                Steuerpflichtige A

      ------------------>

      <-----------------

      LV/RV

      (Altersversorgung)
       
                ^     Teilauszahlung/Rente    
          Darlehensbetrag (1)            
                   

      Zinsen des Darlehens (1)

      (Tilgung nach Tilgungsaussetzung)
           
        V                  
        Kreditinstitut

      <-----

      -------
               
        ^   ^            
                             
          Zinsen des Darlehens (2)     Darlehensbetrag (2)      
          (Tilgung nach Tilgungsaussetzung)              
                        Einmalbetrag    
                Steuerpflichtige A

      ------------------>

      <-----------------

      LV/WP-Depot

      (Tilgungsinstrument)
       
                             
          Abtretung LV/Verpfändung WP-Depot  

      Ablaufleistung/

      Investmenterträge zur Tilgung der Darlehen (1) und (2)
         
                             
    2. Bei Tilgung des Bankkredits durch Lebensversicherung (LV)/Wertpapierdepot (WP-Depot) gegen laufende Beiträge/jährliche Käufe

                             
            Darlehensbetrag         Einmalbetrag      
        Kreditinstitut

      --------------------->

      <---------------------
      Steuerpflichtige A

      -------------------->

      <---------------------

      LV/RV

      (Altersversorgung)
       
        ^ Zinsen (Tilgung nach Tilgungsaussetzung) ^     Teilauszahlung/Renten      
                             
                             
                             
                             
                             
                             
                             
          Abtretung LV'en bzw. RV/ Verpfändung WP-Depot         laufende Beiträge/jährliche Käufe      
          Ablaufleistung/-Investmenterträge zur Tilgung des Darlehens                
                  \/        
             

      LV/WP-Depot

      (Tilgungsinstrument)
             
                             
                             

Sinn der Konzepte ist es, den Steuerpflichtigen auch während der Finanzierungsphase möglichst weitgehend von einer Belastung frei zu stellen, ohne Eigenmittel einzusetzen. Die nicht durch die Rentenzahlungen abgedeckten Zinsverbindlichkeiten sollen daher möglichst durch die Steuervorteile (Verrechnung der Verluste aus §§ 20, 22 EStG mit anderen positiven Einkünften) ausgeglichen werden (zu den Auswirkungen der Abgeltungsteuer vgl. Abschnitt III Tz. 2b).

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