Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Abgrenzung private/betriebliche Aufwendungen
- Handwerkerleistungen
- Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontenbezeichnung |
SKR03 |
SKR04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Instandhaltung betriebliche Räume |
4260 |
6335 |
|
sonstige betriebliche Aufwendungen |
Privatentnahmen, Handwerkerleistungen |
1860 |
2700 |
|
Privat |
So kontieren Sie richtig!
Wird ein betrieblich genutztes Gebäude durch eine Fremdfirma saniert, werden die anfallenden Kosten auf das Konto "Instandhaltung betrieblicher Räume" 4260 (SKR 03) bzw. 6335 (SKR 04) gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt auf das betreffende Kreditorenkonto.
Buchungssatz:
Instandhaltung betrieblicher Räume |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
|
an Kreditoren |
Werden die Sanierungsarbeiten von eigenem Personal durchgeführt, werden die Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04) gebucht und im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).
Buchungssatz:
Löhne |
|
an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Betonsanierung an Bürogebäude von Baufirma durchgeführt
Unternehmer Hans Groß lässt von Firma Müller-Bau (Konto 89995) an seinem Bürogebäude umfangreiche Sanierungsarbeiten durchführen. Die Kosten betragen 35.700 EUR brutto.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4260/6335 |
Instandhaltung betrieblicher Räume |
30.000 |
|
|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
5.700 |
89995 |
Fa. Müller |
35.700 |
Praxis-Tipp für DATEV-Anwender: Steuerschlüssel
Durch Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90" wird automatisch das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" angesprochen.
3 Eigene Aushilfskräfte sanieren betrieblich genutzte Räume
Soweit der Unternehmer an betrieblichen Räumen durch eigenes Personal Betonsanierungsarbeiten durchführen lässt, bucht er die betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04).
Häufig werden gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" in der Praxis im Rahmen eines Mini-Jobs angestellt. Diese führen dann weniger umfangreiche und kostspielige Sanierungsmaßnahmen durch. In diesem Fall zahlen Sie Pauschalabgaben. Die Anmeldung erfolgt bei der Minijobzentrale. Dorthin werden die Beiträge direkt abgeführt. Die geltenden, pauschalen Abgabesätze wurden letztmalig zum 1.10.2020 angepasst.
Aushilfskraft übernimmt Sanierungsaufgaben
Hans Groß hat eine Aushilfskraft als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Mini-Jobs angestellt. Dieser zahlt er monatlich 520 EUR. In diesem Fall zahlt Hans Groß neben den 520 EUR an Arbeitslohn folgende Pauschalabgaben:
Rentenversicherung |
15 % = 78,00 EUR |
Krankenversicherung |
13 % = 67,60 EUR |
Lohnsteuer Umlage U1 Umlage U2 Insolvenzgeldumlage |
2 % = 10,40 EUR 1,10 % = 5,72 EUR 0,24 % = 1,25 EUR 0,06 % = 0,31 EUR |
Insgesamt |
163,28 EUR |
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4190/6030 |
Aushilfslöhne |
520 |
1200/1800 |
Bank |
520 |
4130/6110 |
Gesetzliche soziale Aufwendungen |
163,28 |
1742/3740 |
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
163,28 |
4 Wie bei gemischt genutzten Gebäuden die Reparaturkosten steuerlich abgezogen werden können
Nicht selten wird ein Gebäude gemischt genutzt, z. B.
- das Erdgeschoss für betriebliche Zwecke (z. B. als Büro),
- das erste und das Dachgeschoss für Privatzwecke.
Die auf die Privatwohnung entfallenden Aufwendungen können als Handwerkerleistungen in Höhe von 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Für energetische Gebäudesanierungen können unter Umständen statt der Handwerkerleistungen ein prozentualer Anteil der Aufwendungen, höchstens 14.000 EUR, von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Der prozentuale Satz beträgt,
Sanierung an gemischt genutztem Gebäude
Unternehmer Hans Groß nutzt sein Zweifamilienhaus zu 50 % für seine betrieblichen Zwecke. Er lässt an seinem gemischt genutzten Gebäude von Fa. Müller (Konto 89995) Betonsanierungsarbeiten durchführen. Die Kosten betragen 11.900 EUR brutto.
Von den 11.900 EUR entfallen 50 % = 5.950 EUR auf seine betrieblichen Räume. Aus diesem Betrag kann er auch den Vorsteuerabzug geltend machen (= 950 EUR). Auf seine Privatwohnung entfallen 50 % = 5.950 EUR. Hiervon kann Hans Groß 20 % = 1.190 EUR als Handwerkerleistung von seiner Steuerschuld abziehen.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4260/6335 |
Instandhaltung betrieblicher Räume |
5.000 |
|
|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
950 |
|
|
|
1860/2700 |
Privatentnahmen Handwerkerleistungen |
5.950 |
89995/89995 |
Fa. Müller |
11.900 |
Die Privatkonten für die privaten Handwerkerleistungen können unter Grundstücksaufwand gebucht werden
Für private Grundstücksaufwenden sehen...