Die Heterogenität bzw. Harmonisierung der Systemlandschaft auf der Ebene der Gruppe sowie innerhalb der einzelnen Organisationseinheiten hängt vom Führungsanspruch des Konzerns ab. Die Übereinstimmung zwischen der Digitalisierungsambition und dem Führungsanspruch ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung der Digitalisierungsroadmap und determiniert zudem den Umfang der Begleitung durch das Change-Management. Unterschiedliche Ausprägungen für den Führungsanspruch sind nachfolgend exemplarisch dargestellt (siehe Abb. 4):

  • Finanzholding: Die Muttergesellschaft zeichnet sich durch ihr rein finanzielles Interesse aus. Somit ist sie in der Rolle, ausschließlich aggregierte finanzielle und nicht-finanzielle Informationen von den strategischen Geschäftseinheiten zu empfangen. Folglich kann sie für den gesamten Konzern eine ganzheitliche Digitalisierungsambition formulieren. Die Bereiche verantworten damit sowohl die Konzeption und Umsetzung der Digitalisierung als auch die Erfüllung der Digitalisierungsambition.
  • Management-Holding: Als Mischform zwischen Finanz und operativer Holding ist der Übergang fließend statt trennscharf abgegrenzt. Die Muttergesellschaft kann einerseits eine zentrale Governance zur Definition von Standards und Übergabepunkten zwischen unterschiedlichen Systemen abdecken, die die strategischen Geschäftseinheiten eigenverantwortlich umsetzen. Andererseits kann es die übergreifende Koordination von Synergien zwischen Digitalisierungsinitiativen der einzelnen strategischen Geschäftseinheiten umfassen. In beiden Fällen ist es das Ziel, Datenflüsse innerhalb der heterogenen Systemlandschaft zu lenken, um granulare Business Insights zu generieren. Der Abstimmungsumfang und die entsprechend gewährten Freiheiten für die strategischen Geschäftseinheiten orientieren sich daran, ob das Interesse der Muttergesellschaft auf finanzieller oder operativer Ebene liegt.
  • Operative Holding/Keine Holding: Die Homogenität der Geschäftsmodelle innerhalb des Konzerns erlaubt es, die unterschiedlichen IT-Systeme (ERP, CRM, PLM, HR, etc.) über integrierte Schnittstellen bis hin zu einer One-Vendor-Architektur zu harmonisieren (End-to-End Digitalisierung).

Abb. 4: Illustration Steuerungsmodell und Führungsanspruch [blauer Rahmen]

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