André Meißner, Dipl.-Finanzwirt (FH) Jens Keese
Auch zwischen inländischen Unternehmern findet in den gesetzlich abschließend geregelten Fällen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, z. B. im Fall der Beauftragung eines Subunternehmers, der Bauleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken erbringt, durch einen Bauleistenden. Voraussetzung ist, dass der Leistungsempfänger selbst nachhaltig entsprechende Bauleistungen erbringt.
Davon ist auszugehen, wenn ihm das zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige auf längstens 3 Jahre befristete Bescheinigung, die nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen werden kann, darüber erteilt hat, dass er ein Unternehmer ist, der entsprechende Bauleistungen erbringt. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Abrechnung von Bauleistungen ohne Umsatzsteuer wegen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers künftig nur noch möglich ist, wenn der Leistungsempfänger eine Bescheinigung seines Finanzamts vorlegt.
Beauftragung eines Subunternehmers für Werkleistung
Ein Bauunternehmer B (= Leistungsempfänger), der im Kundenauftrag tätig und kein Bauträger ist, beauftragt im Rahmen eines ihm erteilten Auftrags für einen Hausbau auf dem Grundstück des Kunden einen deutschen Dachdeckermeister D (= Leistungserbringer) als Subunternehmer. Die Rechnung vom 11.2. lautet über 50.000 EUR netto ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass der Leistungsempfänger als Bauleistender zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, weil er eine steuerpflichtige Werklieferung im Rahmen der Herstellung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Kunden erbringt.
Eingangsrechnung des Subunternehmers – kreditorische Buchung beim Bauunternehmer B
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
7095 |
In Arbeit befindliche Aufträge mit Erfassung in Zeile 31 bei Kz. 84 der Umsatzsteuer-Voranmeldung |
50.000 |
70000 |
Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen |
50.000 |
1577 |
Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % mit Erfassung in Zeile 40 bei Kz. 67 in der Umsatzsteuer-Voranmeldung |
9.500 |
1787 |
Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % – mit Erfassung in Zeile 31 bei Kz. 85 der Umsatzsteuer-Voranmeldung |
9.500 |
Buchungsvorschlag SKR 04: Rechnung des Subunternehmers – kreditorische Buchung beim Bauunternehmer B
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
1095 |
In Arbeit befindliche Aufträge mit Erfassung in Zeile 31 bei Kz. 84 der Umsatzsteuer-Voranmeldung |
50.000 |
70000 |
Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen |
50.000 |
1407 |
Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % mit Erfassung in Zeile 40 bei Kz. 67 in der Umsatzsteuer-Voranmeldung |
9.500 |
3837 |
Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % mit Erfassung in Zeile 31 bei Kz. 85 der Umsatzsteuer-Voranmeldung |
9.500 |