Wie oben unter Punkt 1 näher ausgeführt, findet das Reverse-Charge-Verfahren auch bei bestimmten inländischen Vorgängen Anwendung.
Das Gesetz sieht so beispielsweise einen Übergang der Umsatzsteuersteuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsempfänger für inländische Lieferungen von Mobilfunkgeräten integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen vor, sofern das Entgelt im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mind. 5.000 EUR beträgt.[1]
Die Steuerschuldnerschaft des unternehmerischen Leistungsempfängers wurde daneben zum 1.10.2014 auf die im Inland steuerpflichtigen Lieferungen von Edelmetallen wie Silber, Gold und Platin sowie unedler Metalle ausgedehnt. Die abschließende Aufzählung der betroffenen Gegenstände ergibt sich aus der beiliegenden Anlage 4 zu § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG.
Edelmetalllieferung
Der deutsche Unternehmer A liefert am 13.1. im Inland Rhodium für insgesamt 500.000 EUR an den deutschen Unternehmer B als Abnehmer. Da Rhodium als Untergruppe von Platin mit Zolltarifnummer 7110 3100 unter die Anlage 4 zu § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG fällt, greift das Reverse-Charge-Verfahren und A erteilt eine Nettorechnung über 500.000 EUR mit dem Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (Achtung: Der Leistungsempfänger schuldet auch die Umsatzsteuer wenn der Hinweis fehlt.).
Buchungsvorschlag SKR 03: Rechnung des deutschen Unternehmers A über 500.000 EUR, Buchung beim Abnehmer B
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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3000 | Einkauf Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe mit Erfassung in Zeile 31 bei Kz. 84 der Umsatzsteuer-Voranmeldung | 500.000 | 70000 | Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen | 500.000 |
1577 | Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % mit Erfassung in Zeile 40 bei Kz. 67 in der Umsatzsteuer-Voranmeldung | 95.000 | 1787 | Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % mit Erfassung in Zeile 31 bei Kz. 85 der Umsatzsteuer-Voranmeldung | 95.000 |
Buchungsvorschlag SKR 04: Rechnung des deutschen Unternehmers A über 500.000 EUR., Buchung beim Abnehmer B
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
5100 | Einkauf Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe mit Erfassung in Zeile 31 bei Kz. 84 der Umsatzsteuer-Voranmeldung | 500.000 | 70000 | Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen | 500.000 |
1407 | Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % mit Erfassung in Zeile 40 bei Kz. 67 in der Umsatzsteuer-Voranmeldung | 95.000 | 3837 | Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % mit Erfassung in Zeile 31 bei Kz. 85 der Umsatzsteuer-Voranmeldung | 95.000 |
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