• Risikomanagement umfasst alle Aktivitäten eines Unternehmens, die sich auf die Analyse und den Umgang mit Chancen und Gefahren beziehen.
  • Die wichtigsten Teilaufgaben des Risikomanagements sind die Identifikation, Quantifizierung, Aggregation, Überwachung und Bewältigung von Risiken.
  • Von zentraler Bedeutung ist insbesondere die Risikoaggregation, d. h. die Bestimmung des Gesamtrisikoumfangs eines Unternehmens (mittels Monte-Carlo-Simulation). Nur so können Kombinationseffekte von Einzelrisiken ausgewertet werden, die zu "bestandsgefährdenden Entwicklungen" (Insolvenzen) führen, was § 91 Absatz 2 AktG als Mindestanforderung an ein Risikofrüherkennungssystem fordert.
  • Durch die Analyse und Aggregation von Risiken soll insbesondere eine adäquate Informationsgrundlage für unternehmerische Entscheidungen bereitgestellt werden (z. B. für Investitionsentscheidungen oder die Initiierung von Risikobewältigungsmaßnahmen, wie Versicherungsschutz). Bei der Vorbereitung der Entscheidungen von Vorständen und Geschäftsführern sollen die Auswirkungen auf das Ertrag-Risiko-Profil des Unternehmens berechnet werden, um ein Abwägen erwarteter Erträge und Risiken zu gewährleisten (z. B. über die Berechnung risikoadäquater Kapitalkosten als Anforderung an die Erwartungsrendite).
  • Risikomanagement zielt auf die Reduzierung von Risikokosten und insbesondere auf die Sicherung des Bestands des Unternehmens. Den jeweiligen "Grad der Bestandsbedrohung" kann man durch die Insolvenzwahrscheinlichkeit (also eine Rating-Note) ausdrücken.

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