Zu den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHB) zählen alle Stoffe bzw. Fremdbauteile, die von außerhalb des Unternehmens beschafft und in ihrem ursprünglichen Zustand vorrätig gehalten werden und anschließend im Unternehmen be- oder verarbeitet oder verbraucht werden. Dabei ist es nicht maßgeblich, in welchem Unternehmensbereich diese Stoffe eingesetzt werden. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unterscheiden sich durch ihre jeweilige Bedeutung für das fertige Erzeugnis:

 
Rohstoffe
  • Werden wesentlicher Bestandteil des Produkts.
  • In der Kalkulation werden Rohstoffe i. d. R. als Einzelkosten direkt den Erzeugnissen zugerechnet.
  • Beispiel: Holz bei der Holzmöbelproduktion.
Hilfsstoffe
  • Werden unwesentlicher Bestandteil des Produkts.
  • In der Kalkulation werden Hilfsstoffe i. d. R. nicht direkt den Erzeugnissen zugerechnet (Stichwort unechte Gemeinkosten).
  • Beispiel: Nägel oder Lacke bei der Möbelproduktion, Schrauben im Fertigungsunternehmen.
Betriebsstoffe
  • Werden verbraucht und sind nicht mehr im Endprodukt enthalten.
  • Beispiel: Energie (z. B. Strom), Öle/Fette für Maschinen, Brennstoffe in einer Glasbrennerei, Material für die Pflege und Reinigung von Maschinen.

Tab. 3: Abgrenzung RHB

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