Die E-Bilanz erfordert die Aufgliederung des Aufwands für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) und bezogene Waren nach verschiedenen Umsatzsteuertatbeständen. Daher bietet es sich an, diese Aufteilung durch entsprechende Konten bereits bei der originären Buchung zu berücksichtigen.

Die aufwandsorientierte Verbuchung von RHB getrennt nach Umsatzsteuertatbeständen wird durch die Standardkontenpläne unterstützt, indem diese bereits nach umsatzsteuerlichen Tatbeständen differenzierte Aufwandskonten zur Erfassung von beschafften RHB bereitstellen. Hierzu können – wie im Praxis-Beispiel – Konten aus dem Bereich 3010-3098 (SKR 03) bzw. 5100-5198 (SKR 04) verwendet werden. Diese Konten sind beim Konten-Mapping auf die Positionen der E-Bilanz den geforderten Pflichtfeldern zugeordnet. Das genannte Kontenintervall bildet die Anforderungen der E-Bilanz ab.

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