Der Bau- und Gartenmarkt B aus Singen (DE) hat an seinen deutschen Kunden K Ende Juni 2023 Zaunteile für insgesamt 1.500 EUR verkauft. K wollte diese Zaunteile zur Abgrenzung seines Hausgartens verwenden, war aber unsicher, ob dieser Zaun auf Zustimmung bei seinem Nachbarn stoßen wird. Er vereinbarte deshalb mit B den Umtausch innerhalb von 1 Woche.

Da der Nachbar eine pflanzliche Abgrenzung wünschte, tauschte K vereinbarungsgemäß die Zaunteile Anfang Juli 2023 gegen 25 Stück Heckenpflanzen "Taxus baccata" um. Obwohl die Pflanzen eigentlich 1.525 EUR kosten würden, verzichtet B auf die Zuzahlung des Differenzbetrags.

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