Nur ein steuerbarer Umsatz kann – soweit er nicht steuerbefreit ist – zur Entstehung von Umsatzsteuer führen. Neben dem Ausführungsort im Inland ist eine wesentliche Voraussetzung, dass ein Unternehmer überhaupt eine Leistung im wirtschaftlichen Sinn erbracht hat. Gerade bei Alltagsfällen kann die Abgrenzung schwierig sein, ob eine Leistung, eine Rückgängigmachung einer Leistung oder ggf. ein umsatzsteuerrechtlich unbeachtlicher Vorgang vorliegt.

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