Öffentlicher Zuschuss für Anschaffung einer Maschine – Ausweis in der Handelsbilanz
Eine GmbH erhielt im Jahr 01 einen öffentlichen Zuschuss i. H. v. 6.000 EUR für die Anschaffung einer umweltfreundlichen Maschine mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren, deren Anschaffungskosten 42.000 EUR betragen. Die Anschaffung erfolgt erst im Januar 02. In ihrem Jahresabschluss 01 bildet die GmbH eine steuerfreie Rücklage von 6.000 EUR. Handelsrechtlich wird der Betrag als Gewinn erfasst. Wird die Handelsbilanz als E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt, muss sichergestellt werden, dass die steuerlich abweichenden Werte in die entsprechenden Kennziffern übernommen werden. Zur Unterscheidung sollte mit 2 Buchungskreisen gearbeitet werden.
Es liegt derselbe Sachverhalt vor mit dem Unterschied, dass nunmehr die abweichenden Auswirkungen auf die Handelsbilanz zu berücksichtigen sind. In der Handelsbilanz wird der Zuschuss von 6.000 EUR als Betriebseinnahme erfasst.
Buchungsvorschlag: Buchung des Zuschusses in der Handelsbilanz
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
6.000 |
2743/4975 |
Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) |
6.000 |
Eine steuerfreie Rücklage (Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen) wird handelsrechtlich nicht gebildet. Somit kommt es zwangsläufig zu einem unterschiedlichen Bilanzansatz in Steuer-und Handelsbilanz. Der Unterschied beträgt 6.000 EUR.
Durch diesen unterschiedlichen Ausweis werden im Jahr 01 auch unterschiedlich hohe Gewinne ausgewiesen. Der Handelsbilanzgewinn liegt um 6.000 EUR höher. Die tatsächliche Steuerbelastung entspricht daher nicht dem Gewinn in der Handelsbilanz, sodass passive latente Steuern auszuweisen sind. Die latenten Steuern werden nach den Differenzen ermittelt, die sich aus den unterschiedlichen Bilanzansätzen in Handels- und Steuerbilanz ergeben. Die passiven latenten Steuern bzw. Steuerrückstellungen sind wie folgt zu ermitteln:
Bilanzposten |
Bilanzansatz |
Steuerfreie Rücklage in der Steuerbilanz |
6.000 EUR |
Steuerfreie Rücklage in der Handelsbilanz |
0 EUR |
Differenz |
6.000 EUR |
Steuerliche Auswirkung bei einem Steuersatz von 30 % = |
1.800 EUR |
Buchungsvorschlag: Latente Steuern in der Handelsbilanz
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
2250/7645 |
Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
1.800 |
0968/3065 |
Passive latente Steuern |
1.800 |
Bei der Anschaffung der Maschine werden die steuerlichen Anschaffungskosten um 6.000 EUR gemindert. Somit bleibt die Differenz von 6.000 EUR in Handels- und Steuerbilanz zunächst bestehen. Die gegenläufigen Auswirkungen treten dann Jahr für Jahr über den Abschreibungszeitraum von 6 Jahren ein, weil der Abschreibungsverlauf unterschiedlich ist.
Wird die Handelsbilanz als E-Bilanz übertragen, müssen Korrekturen vorgenommen werden. Im Rahmen der Taxonomie müssen Wertkorrekturen bei den entsprechenden Kennziffern vorgenommen werden. Je nach Umfang der vorzunehmenden Korrekturen kann es sinnvoll sein, zusätzlich zur Handelsbilanz eine Steuerbilanz aufzustellen. Dann wird in Rahmen der Taxonomie nur die Steuerbilanz zugrunde gelegt.
In der Handelsbilanz werden die Anschaffungskosten der Maschine mit 42.000 EUR und in der Steuerbilanz mit 36.000 EUR ausgewiesen. Das bedeutet, dass die Abschreibung zweimal mit unterschiedlichen Beträgen für Handels- und Steuerbilanz erfasst werden muss. Parallel dazu müssen die passiven latenten Steuern über den Abschreibungszei...