Steuerliche Ansatzwahlrechte bestehen bei der Bildung steuerfreier Rücklagen (Sonderposten mit Rücklageanteil). Hierzu gehören z. B.

Zuschüsse für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts erhöhen den Gewinn des Empfängers. Steuerlich besteht die Möglichkeit, den Zuschuss auf die Anschaffungskosten zu übertragen bzw. eine steuerfreie Rücklage zu bilden.

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