Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Vermögensgegenstände zur Saldierung mit Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib | 1356 | 1380 | B.II.4. Sonstige Vermögensgegenstände | |
Vermögensgegenstände zur Saldierung mit Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB | 1357 | 1381 | E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögenverrechnung oder B.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | |
Vermögensgegenstände zur Saldierung mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen nach § 246 Abs. 2 HGB | 1354 | 1383 | E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögenverrechnung oder B.3. Sonstige Rückstellungen | |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB | 0951 | 3009 | B.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen oder E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögenverrechnung | |
Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib | 0964 | 3076 | B.3. Sonstige Rückstellungen | |
Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB | 0967 | 3077 | B.3. Sonstige Rückstellungen oder E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | 3070 | B.3. Sonstige Rückstellungen | |
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2735 | 4930 | 8. Sonstige betriebliche Erträge | |
Löhne und Gehälter | 4100 | 6000 | 6.a. Löhne und Gehälter | |
Gesetzliche soziale Aufwendungen | 4130 | 6110 | 6.b. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4900 | 6300 | 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Zinserträge aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB | 2686 | 7144 | 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge oder 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |
Erträge aus Vermögensgegenständen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB | 2687 | 7145 | 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge oder 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen | 2145 | 7363 | 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB | 2146 | 7364 | 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen oder 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | |
Aufwendungen aus Vermögensgegenständen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB | 2147 | 7365 | 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen oder 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Verpflichtet sich der Arbeitgeber im Rahmen des Blockmodells, gegenüber einem Arbeitnehmer in der Freistellungsphase weiterhin das bereits in der Beschäftigungsphase gezahlte Entgelt bei vollständiger Freistellung weiter zu zahlen, so muss er für diese Verpflichtung bereits während der vorhergehenden Beschäftigungsphase eine Rückstellung ratierlich ansammeln.
Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sonstige Rückstellung" 0970 (SKR 03) bzw. 3070 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Löhne und Gehälter" 4100 (SKR 03) bzw. 6000 (SKR 04).
Buchungssatz:
Löhne und Gehälter |
an Sonstige Rückstellungen |
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