Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | 3070 | Sonstige Rückstellungen | |
Zinsaufwand aus der Abzinsung von Rückstellungen | 2144 | 7362 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |
Zinsertrag aus der Abzinsung von Rückstellungen | 2684 | 7142 | Zinsen und ähnliche Erträge | |
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2735 | 4930 | Sonstige betrieblichen Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Beinhaltet ein Pachtvertrag die Verpflichtung zur Beseitigung errichteter baulicher Anlagen zum Ende des Pachtverhältnisses, so ist hierfür beim Pächter eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, die ratierlich über die Vertragslaufzeit anzusammeln ist. Wird der Pachtvertrag verlängert, so ist der Rückstellungsberechnung ab dem Zeitpunkt der Verlängerung die verlängerte Vertragslaufzeit zugrunde zu legen.
Die Buchung in der Ansammlungsphase erfolgt auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" 0970 (SKR 03) bzw. 3070 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt – je nach Sachverhalt – z. B. auf das Konto "Pacht (unbewegliche Wirtschaftsgüter)" 4220 (SKR 03) bzw. 6315 (SKR 04).
Buchungssatz:
Pacht (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
an Sonstige Rückstellungen |
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