Buchung einer Drohverlustrückstellung für den Freistellungszeitraum nach dem Bilanzstichtag in der Handelsbilanz
Es gelten die Daten des Praxisbeispiels. D. h. die Huber GmbH hat im Oktober 01 mit einem Mitarbeiter die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.8.02 vereinbart, verbunden mit der Option, das bisherige Arbeitsverhältnis bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses vorzeitig zu beenden und den ausstehenden Lohn bis zum 31.8.02 als Abfindung ausgezahlt zu bekommen. Das Beschäftigungsverhältnis endet daher am 31.3.02, da der Mitarbeiter bereits im Geschäftsjahr 01 einen neuen Arbeitsvertrag mit Beginn zum 1.4.02 abschließt.
Ergänzend wird angenommen, dass der Mitarbeiter ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags Ende Oktober 01 bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 31.3.02 weiterhin sein bisheriges Gehalt ausgezahlt bekommt, aber vom Dienst freigestellt wird.
Konsequenz:
Wie oben dargestellt bildet die Huber GmbH sowohl in der Handelsbilanz als auch Steuerbilanz eine Rückstellung i. H. v. 15.000 EUR für die Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung im Geschäftsjahr 02.
Darüber hinaus erfasst die Huber GmbH am 31.12.01 handelsrechtlich eine Drohverlustrückstellung für die Verpflichtung zur Lohnzahlung während des Freistellungszeitraums soweit dieser Zeitraum nach dem Bilanzstichtag 31.12.01 liegt. Der Arbeitnehmer ist im Geschäftsjahr 02 vom 1.1.02 bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 31.3.02 freigestellt. Für diese 3 Monate ermittelt die Huber GmbH einen Verpflichtungsüberschuss von 9.000 EUR. Die Huber GmbH setzt die Drohverlustrückstellung in der Steuerbilanz nicht an.
Buchungsvorschlag zum 31.12.01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4110/6010 |
Löhne |
97.500 |
0976/3092 |
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften |
97.500 |