Die anteiligen Personalkosten, die im Zusammenhang mit der Archivierung und Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen entstehen, sind ebenfalls in die Rückstellungsberechnung mit einzubeziehen. Hierzu zählen z. B. der Personalaufwand für:
- Lagerverwaltung
- Hausmeister
- Reinigung
- Wachdienst
- Sicherung und Lesbarmachung der Datenbestände
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