Personenkreis   Frühstück Mittagessen Abendessen Verpflegung insgesamt
EUR EUR EUR EUR
Arbeitnehmer (einschl. Jugendliche u. Auszubildende) mtl. 60,00 114,00 114,00 288,00
tägl. 2,00 3,80 3,80 9,60
volljährige Familienangehörige des Arbeitnehmers mtl. 60,00 114,00 114,00 288,00
tägl. 2,00 3,80 3,80 9,60
Familienangehörige des Arbeitnehmers vor Vollendung des 18. Lebensjahres mtl. 48,00 91,20 91,20 230,40
tägl. 1,60 3,04 3,04 7,68
Familienangehörige des Arbeitnehmers vor Vollendung des 14. Lebensjahres mtl. 24,00 45,60 45,60 115,20
tägl. 0,80 1,52 1,52 3,84
Familienangehörige des Arbeitnehmers vor Vollendung des 7. Lebensjahres mtl. 18,00 34,20 34,20 86,40
tägl. 0,60 1,14 1,14 2,88

Die maßgebenden Sachbezugswerte für die Überlassung einer Unterkunft sind § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu entnehmen.

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