Die Sachbezüge sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe anzusetzen. Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern in der Mehrzahl der Verkaufsfälle tatsächlich inkl. Umsatzsteuer und sämtlicher Preisbestandteile gezahlt wird. Der Geldwert des Sachbezugs ist der um 4 % geminderte Endpreis, als Arbeitslohn ist der Unterschiedsbetrag zwischen diesem Geldwert und dem vom Arbeitnehmer gezahlten Betrag anzusetzen.
Für Waren und Dienstleistungen, die durch den Betrieb des Arbeitgebers hergestellt, vertrieben oder erbracht werden, kann jeder Arbeitnehmer den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich beanspruchen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Sachbezüge nicht pauschal besteuert. Alternativ kann die Ware oder Dienstleistung auch mit einem im Internet angebotenen günstigeren Preis bewertet werden. Dann entfallen jedoch der Bewertungsabschlag von 4 % und der Rabattfreibetrag.
Der Arbeitgeber kann für jeden Sachbezug, der die Voraussetzungen der Pauschalbesteuerung nach § 40 EStG erfüllt, einzeln entscheiden, ob er die Pauschalbesteuerung oder die individuelle Besteuerung beim Arbeitnehmer wählt.
Belegschaftsrabatte
Ein Möbelhändler gibt Möbel seines Ladensortiments mit einem Belegschaftsrabatt von 25 % an seine Mitarbeiter ab. Der Mitarbeiter (Steuerklasse I, kein Kinderfreibetrag, keine KiSt, 1,5 % Zusatzbeitrag) erwirbt eine Küche für 9.000 EUR. Der Ladenpreis beträgt 12.000 EUR.
Ermittlung des geldwerten Vorteils:
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Endpreis brutto |
12.000 EUR |
./. |
4 % Bewertungsabschlag |
480 EUR |
= |
verbilligter Kaufpreis |
11.520 EUR |
./. |
Zahlung des Arbeitnehmers |
9.000 EUR |
= |
geldwerter Vorteil |
2.520 EUR |
./. |
Rabattfreibetrag |
1.080 EUR |
= |
beim Arbeitnehmer steuerpflichtig |
1.440 EUR |
Dieser Betrag ist dem laufenden Bruttoarbeitslohn als Fiktivlohn hinzuzurechnen und zu versteuern und zu verbeitragen.
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steuerpflichtig EUR |
steuerfrei EUR |
Gesamt EUR |
Gehalt |
2.000 |
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2.000 |
geldwerter Vorteil |
1.440 |
1.080 |
2.520 |
Gesamtbrutto |
3.440 |
1.080 |
4.520 |
LSt + KiSt auf lfd. Bezug |
– 419,50 |
|
– 419,50 |
SV |
– 720,68 |
|
– 720,68 |
Netto |
|
|
3.379,82 |
verrechneter Sachbezug |
– 1.440 |
– 1.080 |
– 2.520 |
Auszahlbetrag |
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859,82 |
Buchung
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
4120/6020 |
Gehalt |
2.000 |
1755/3790 |
Lohnverrechnung |
5.230,36 |
4145/6060 |
Geldwerter Vorteil steuerpflichtig |
1.440 |
|
|
|
4140/6030 |
Geldwerter Vorteil steuerfrei |
1.080 |
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4130/6110 |
Gesetzliche soziale Aufwendungen (AG-Anteil inkl. U2 und Insolvenzgeldumlage) |
710,36 |
|
|
|
1755/3790 |
Lohnverrechnung |
5.230,36 |
1740/3720 |
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
859,82 |
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1741/3730 |
Verbindlichkeiten LSt |
419,50 |
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1742/3740 |
Verbindlichkeiten SV |
1.431,04 |
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8595/4945 |
Sachbezüge Waren |
2.520,00 |