Überblick

Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Geld, sondern in einem sonstigen geldwerten Vorteil bestehen und im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft gewährt werden und durch ihren Zufluss den Arbeitnehmer bereichern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Sachbezüge sind in §§ 8, 40 Abs. 2 EStG geregelt. Ergänzt werden diese Vorschriften durch R 8.1 bis 2 LStR sowie H 8.1 bis 2 LStH. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) enthält die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.

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