In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages bezeichneten Gebiet ist
1. |
abweichend von § 3 Abs. 1 die Unterkunft mit 182 Euro[2] [Für 2005: 178 Euro; Bis 31.12.2004: 174 Euro], |
2. |
abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 2 die Wohnung mit 3,15 Euro[3] [Für 2005: 3,05 Euro; Bis 31.12.2004: 2,90 Euro] je Quadratmeter, bei einfacher Ausstattung mit 2,65 Euro[4] [Für 2005: 2,55 Euro; Bis 31.12.2004: 2,45 Euro] je Quadratmeter zu bewerten. |
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