Bis zum In-Kraft-Treten allgemeiner Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz findet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum Bundesumzugskostengesetz vom 2. Januar 1991 (GMBl. S. 65) in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.

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