Selbstverständlich muss die Kostenrechnung auch die eigenen Kosten planen. Wie bei vielen Verwaltungskostenstellen ist das relativ einfach, da vor allem Personalkosten anfallen und die Leistung nicht in Einheiten gemessen werden kann.

Als zweiten Planbereich für die Kostenrechnung gibt es übergeordnete Kosten, die keiner Kostenstelle zugeordnet werden können und dennoch geplant sein wollen. Welche Kostenarten dies sind, hängt von der individuellen Auffassung im jeweiligen Unternehmen ab. Oft werden Versicherungsbeiträge oder andere Gebühren und Beiträge in der Kostenrechnung selbst geplant.

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