Der Planungsvorgang ist für alle Beteiligten sehr aufwändig. Eine Wiederholung aufgrund von Fehlern in vorgelagerten Prozessen verursacht eine hohe Beanspruchung und viel Zeit. Daher ist es sinnvoll, die einzelnen Planungsergebnisse von der Geschäftsleitung genehmigen zu lassen. Das geschieht in Abschnitten und logischen Zusammenhängen:

  1. Zunächst werden Absatz und Umsatz geplant. Diese müssen als grundsätzliche Voraussetzung für die weitere Planung als Erstes genehmigt werden.
  2. Ein immer wieder heiß diskutierter Punkt in allen Budgets ist die Investitionsplanung, die von den einzelnen Stellen eingereicht wird. Hier spielt selbstverständlich das verfügbare Kapital eine wichtige Rolle. Die Investitionen haben aber auch wesentlichen Einfluss auf die Leistungserbringung der Kostenstellen. Daher sollten sie noch vor der eigentlichen Kostenplanung genehmigt werden.
  3. Aus der Umsatzplanung und den Planinvestitionen ergeben sich die notwendigen Mitarbeiter für die einzelnen Kostenstellen. Für die Fertigung ist dies zumindest bei den Produktionsmitarbeitern ein reines Rechenspiel. Alle anderen Kopfplanungen sind Anlass heftiger Diskussionen. Auch hier lohnt sich eine eigene Genehmigung.
  4. Im letzten Punkt muss die Geschäftsführung die einzelnen Kostenstellenkosten genehmigen, damit das Budget aufgestellt werden kann.

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