Wenn die Teilergebnisse aus den Budgets feststehen, also Planumsatz, Plangewinn, Plandeckungsbeiträge usw., müssen diese von der Kostenrechnung abgestimmt werden. Dazu dienen Vergleiche mit den Vergangenheitswerten und Vorgaben durch die Geschäftsleitung. Wichtige Kennzahlen werden von den entsprechenden Stellen genehmigt.

 

Genehmigung auf mehreren Ebenen

Lassen Sie sich nicht nur die globalen Ergebnisse durch die Geschäftsleitung genehmigen. Gehen Sie auch zumindest eine Ebene tiefer. Die Vertriebsleitung muss ebenso zu ihren Kennzahlen stehen wie die technischen Leitung, die Einkaufsleitung oder die kaufmännische Leitung. Nur so stellen Sie sicher, dass die Verantwortung für im kommenden Jahr auftretende Abweichungen nicht einer fehlerhafter Planung zugeschoben werden kann.

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