Bei der Veräußerung der betrieblichen Anlagegegenstände oder der (selbst geschaffenen) immateriellen Wirtschaftsgüter erhält der Unternehmer Gegenleistungen. Diese Gegenleistungen kann er zur Tilgung von Altkrediten oder zur Realisierung neuer betrieblicher Investitionen einsetzen.

Ist das veräußernde Unternehmen selbst als Leasingunternehmen (Leasing-Geber) tätig, kann das Verfahren auch auf das vermietete Anlagevermögen angewandt werden. Sale-and-lease-back wird damit zu einer Methode der Mietparkfinanzierung. Derartige Gestaltungen kommen z. B. im Fahrzeug- und Computerbereich vor.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?