Der Zeitpunkt des steuerlichen Abzugs bestimmt sich nach dem Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG, nicht danach, für welchen Zeitraum das Schulgeld gezahlt wird.

Dabei ist die Sonderregelung für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zu beachten.[1] Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind (10 Tage), gelten als in diesem Kalenderjahr gezahlt. Die Zahlungen müssen innerhalb dieses Zeitraums sowohl fällig als auch geleistet worden sein.[2] Ein monatlich zu zahlendes Schulgeld gehört zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben.

[2] H 11 EStH "Allgemeines".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge