Rz. 23

Zum 1.1.1993 wurde der Europäische Binnenmarkt eingeführt und deshalb waren auch inhaltliche Änderungen in § 1 UStG notwendig:

  • Eingeführt wurde der neue Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Inland gegen Entgelt in § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG. Dieser Steuertatbestand ist bis heute inhaltlich unverändert im UStG enthalten.
  • Aufgenommen wurde die notwendige territoriale Abgrenzung zwischen Drittlandsgebiet und übrigem Gemeinschaftsgebiet in § 1 Abs. 2a UStG. Auch diese Regelung ist bis heute im UStG unverändert enthalten.
 

Rz. 24

Zum 1.1.1994 wurde in § 1 Abs. 1a UStG die Regelung zur Nichtsteuerbarkeit der Geschäftsveräußerung im Ganzen in das Gesetz mit aufgenommen (Rz. 387ff.). Die Vorschrift ist seitdem inhaltlich nicht geändert worden, hat aber durch die Entwicklung in der Rechtsprechung im Zeitablauf einen immer größer werdenden Anwendungsbereich erfahren.

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