Rz. 7

Unionsrechtliche Grundlage der Regelung der Bemessungsgrundlage in § 10 UStG war früher Art. 11 Teil A Buchst. A der 6. EG-Richtlinie. Seit dem 1.1.2007 gilt an dessen Stelle die MwStSystRL. Sie enthält vor allem in ihren Artikeln 73 und 83 Vorschriften zum Entgelt, aber auch in den Artikeln 74, 75, 78, 79, 80, 155 und 395 Grundlagen für die in § 10 UStG geregelten Vorschriften. Änderungen von § 10 UStG erfolgten in der Vergangenheit nicht selten aufgrund erforderlicher Anpassungen an die Richtlinienvorschriften oder deren Auslegung durch den EuGH. Der unionsrechtliche Zusammenhang wird – soweit systematisch notwendig – bei den einzelnen Regelungen dargestellt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge