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Zum Zollwert gehören auch die Kosten der Verpackung der Ware. Hier kommen vor allem Arbeitslöhne und Material in Betracht. Zu den Materialkosten, die neben den eigentlichen Verpackungen zum Verstauen und zum Schutz der Einfuhrgegenstände erforderlich sind, sind auch deren Fertigungskosten zu zählen.[1] Die Verpackungskosten werden dem Preis für eingeführte Ware nur hinzugerechnet, wenn sie dem Käufer besonders in Rechnung gestellt worden sind oder wenn der Käufer im Ausland selbst verpackt oder verpacken lässt. Gestaltungskosten (z. B. Aufklebeetiketten für die Einzelhandelsverpackung), die der Käufer dem Verkäufer kostenlos zur Verfügung stellt, sind zollwerterhöhend zu berücksichtigen.[2]

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